Einfacher Spendennachweis
Spenden bis 200,00 Euro können mit einem vereinfachten Spendennachweis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) beim Finanzamt angesetzt werden.
Dieser Beleg, mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers, ist mit Ihrem Kontoauszug dem Finanzamt vorzulegen.
Möchten Sie eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) so nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden.